Session II
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10.09.2020, 11–12.30 Uhr
Zeit zum Denken – Denkansätze für eine neue EU-Medienpolitik
INHALT
Aufbauend auf der Focus Session des Leibniz-Instituts für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut soll in der Focus Session der Länder in Zusammenarbeit mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) die Frage diskutiert werden, ob die Plattform- und Intermediärsregulierung der Länder als Vorbild für europäische Ansätze oder auch als „best-practice“ für andere EU-Mitgliedsstaaten dienen kann. Darüber hinaus soll diskutiert werden, ob es auf europäischer Ebene künftig eines horizontalen statt eines sektorspezifischen Regulierungsansatzes im Bereich der Medienregulierung bedarf.
Vertreterinnen und Vertreter der Medienbranche betrachten ausgewählte Regelungen des Medienstaatsvertrages der Länder. Dazu zählen:
- Carine Lea Chardon (ZVEI), die sich mit Benutzeroberflächen aus Sicht von Regulierung, Anbieter und Nutzer auseinandersetzen wird,
- Grégoire Polad (ACT) mit der Frage, welcher weiteren Regelungen es für Video-Sharing-Plattformen bedarf,
- Michael Neuber von Google Germany – Transparenz- und Diskriminierungsvorschriften des Medienstaatsvertrages aus Sicht von Google,
- Dr. Richard Burnley (EBU), der erläutert, welcher Regelungen es bedarf, damit Inhalte von allgemeinem Interesse, insbesondere die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, online aufgefunden werden können und
- Dr. Daniel Knapp (EMR), der aufzeigen wird, welche Chancen und Risiken ein Medienstaatsvertrag im Sinne eines „best-practice“ für andere Mitgliedsstaaten haben könnte.
Eingerahmt wird die Focus Session durch eine wissenschaftliche Begleitung durch Prof. Dr. Mark D. Cole (EMR). Neben Informationen zu den oben genannten Themen anhand von Kurzvorträgen erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Live-Q&A mit Prof. Dr. Stephan Ory (EMR) und den Referentinnen und Referenten.
Ausrichter
Über die Länder
Die Ausgestaltung des Medienrechts in der Bundesrepublik Deutschland obliegt in wesentlichen Teilen den 16 Ländern. Mit ihren gemeinsam beschlossenen Staatsverträgen nehmen sie diesen Auftrag wahr und schaffen damit die Grundlagen zur Sicherung der Rundfunk- und Meinungsfreiheit. Weiterhin haben sie die Rechtsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die 14 Landesmedienanstalten. Über den Bundesrat haben die Länder zudem die Möglichkeit, Initiativen für europäische Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Ausrichter
Über das Institut für Europäisches Medienrecht
Seit seiner Gründung als gemeinnütziger Verein im Jahr 1990 hat das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) die Entwicklung von Medienrecht und Medienpolitik mit wichtigen Beiträgen national wie europäisch begleitet und mitgestaltet. Das EMR ist Partner nationaler und europäischer Institutionen und versteht sich als neutrale Plattform für Information, Austausch und Beratung im Mediensektor.